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CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz verabschiedet
Am wurde das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, CSR-RUG) vom Bundestag in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz vorgeschlagenen Fassung beschlossen. Nach Billigung durch den Bundesrat am ist das Gesetz rückwirkend zum in Kraft getreten. Das Gesetz ergänzt die bestehenden Regelungen zur Lageberichterstattung für bestimmte große Unternehmen und Konzerne um §§ 289b bis 289e HGB i. d. F. des CSR-RUG sowie §§ 315b und 315c HGB i. d. F. des CSR-RUG um die Einführung der sog. nichtfinanziellen Berichterstattung. Darüber hinaus wird die Erklärung zur Unternehmensführung für große börsennotierte Aktiengesellschaften um eine Berichterstattung zum Diversitätskonze...