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NWB direkt Nr. 17 vom Seite 484

Barausgleich des Stillhalters bei Optionsgeschäften

Dieter Steinhauff

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAG-42629 Der (BStBl 2017 II S. 264) entschieden, dass bei Optionsgeschäften der im Rahmen des Basisgeschäfts gezahlte Barausgleich vor Einführung der Abgeltungsteuer sowohl beim Stillhalter als auch beim Optionsinhaber zu Einkünften aus Termingeschäften nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG a. F. führt und der Barausgleich beim Stillhalter auch nach Einführung der Abgeltungsteuer – [i]BFH, Urteil vom 20.10.2016 - VIII R 55/13, BStBl 2017 II S. 264entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung (zuletzt BStBl 2016 I S. 85, Rn. 26 und 34) – als Verlust aus einem Termingeschäft nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG abzugsfähig ist.

Ausführlicher Beitrag s. .

Berücksichtigung des Barausgleichs aufgrund des StEntlG 1999

[i]Barausgleich gehört nicht mehr zur nicht steuerbaren VermögensebeneSeit der Einführung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG a. F. durch das StEntlG 1999 gehört der Verlust des Stillhalters durch einen Barausgleich nicht mehr zur nicht steuerbaren Vermögensebene. Nach § 52a Abs. 11 Satz 6 EStG i. d. F. des UntStRefG 2008 ist § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG a. F. weiterhin auf Termingeschäfte anzuwenden, bei denen der Erwerb des Rechts auf einen Differenzausgleich nach dem und vor dem erfolgt ist.

Nur beschränkte Berücksichtigung von Altverlusten

[i]Grundlagen „Private Veräußerungsgeschäfte“ NWB IAAAE-41266 Verluste aus dem Barausgleich für Optionen, die vor der Einführung ...