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Einkommensteuer | Doppelte Haushaltsführung: Kosten der notwendigen Einrichtung der Wohnung
Nach dem gehören die Kosten für die notwendige Einrichtung der Wohnung im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht zu den Unterkunftskosten. Ihr Abzug ist nicht auf 1.000 € im Monat begrenzt (entgegen BStBl 2014 I S. 1412, Rn. 104). Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen.