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Steuerstrafrecht | Strafbefreiende Drittanzeige durch nachgeholte Steuererklärungen des neuen GmbH-Geschäftsführers
Hat der frühere Geschäftsführer einer GmbH die Abgabe von Steuererklärungen (wissentlich) unterlassen, führt deren anschließende Nachholung durch den neu bestellten Geschäftsführer der GmbH nach dem nicht automatisch auch als sog. auftraglose Fremdanzeige nach § 371 S. 1270Abs. 4 AO zur Straflosigkeit. Denn das Strafverfolgungshindernis des § 371 Abs. 4 AO, welches zugunsten eines Dritten nur dann eintritt, wenn eine nach § 153 AO vorgesehene Berichtigungsanzeige rechtzeitig erfolgt ist, erfasst als tauglichen Dritten nämlich nicht auch denjenigen, der bereits seine ursprüngliche Erklärungspflicht durch strafbare Nichtabgabe verletzt hat (so aber: 42 Qs 84b Ds 860 Js 22051/97; wistra 1998 S. 317; und ...