Umwandlung Darlehen in eine stille Beteiligung oder in ein partiarisches Darlehen
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Wurde ein von der Klägerin hingegebenes Darlehen nicht wie vertraglich formuliert in eine stille Beteiligung umgewandelt, sondern nach den Gesamtumständen des Falles (insbesondere Fehlen einer gemeinsamen Zweckverfolgung) in Richtung eines partiarischen Darlehens modifiziert? - Welcher Wert war dem Darlehen im Zeitpunkt der Umwandlung beizumessen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
WAAAG-43020