Rückwechsel von der Tonnagebesteuerung zum Bestandsvergleich: keine Fortführung der Anschaffungskosten des Schiffs als AfA-Bemessungsgrundlage?
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Rückwechsel von der Tonnagebesteuerung zum Bestandsvergleich: Bemisst sich die weitere AfA bis zum Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Schiffs nach dem gemäß § 5a Abs. 6 EStG auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs der letztmaligen Anwendung der Tonnagebesteuerung anzusetzenden Teilwert, oder sind die Anschaffungskosten des Schiffs weiter fortzuführen? - Ist der Gewinn aus der Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 9 Nr. 3 oder jedenfalls nach § 2 Abs. 1 GewStG um 80 % zu kürzen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
ZAAAG-43019