NWB Kommentar Bilanzierung
8. Aufl. 2017
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§ 315b n. F. Pflicht zur nichtfinanziellen Konzernerklärung; Befreiungen
I. Überblick
1 Diese durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (→ § 289f Rz. 1 ff.) eingefügte Vorschrift sieht als Pendant zu § 289b HGB für bestimmte Konzerne eine Pflicht zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung vor.
2 Die nichtfinanzielle Erklärung ist gem. Abs. 1 HGB von Gesellschaften zu erbringen, wenn sie folgende drei Merkmale kumulativ erfüllen:
Überschreitung der Größenmerkmale nach § 293 Abs. 1 HGB,
Kapitalmarktorientierung des Mutterunternehmens nach § 264d HGB,
mehr als 500 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.
Nicht ausreichend ist die Fiktion der Größe über eine Kapitalmarktorientierung i. S. d. § 293 Abs. 5 HGB.
3 Absatz 2 gewährt in Übereinstimmung mit § 291 HGB eine Befreiung für Mutterunternehmen, die in den Konzernabschluss eines übergeordneten Unternehmens einbezogen sind. Bei Inanspruchnahme der Befreiung hat ein entsprechender Hinweis im Konzernlagebericht zu erfolgen.
4 Absatz 3 erlaubt die nichtfinanzielle Erklärung unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb des Konzernlageberichts abzugeben und die Erklärung stattdessen entweder zusammen mit dem Konzernlagebericht nach § 325 HGB offenzulegen oder auf der Internetseite des Mutterunternehmens zu veröff...