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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 07 | Gemeinnützigkeit: Dienstleistungen zwischen steuerbegünstigten Konzerngesellschaften

Zunehmend werden auch in Konzernen, zu denen steuerbegünstigte Gesellschaften gehören, bestimmte Funktionen in einzelnen steuerbegünstigten Unternehmen konzentriert, um dann zentral Dienstleistungen an andere Unternehmen des Verbunds zu erbringen. Die OFD NRW hat sich jetzt zur gemeinnützigkeits- und ertragsteuerlichen Beurteilung von Leistungen, die aus gesellschaftsrechtlicher Veranlassung unentgeltlich oder gegen bloßen Kostenersatz erbracht werden, geäußert.

Bei der nächsten Verwaltungsanweisung geht es um Dienstleistungen zwischen steuerbegünstigten Konzerngesellschaften.

Zunehmend werden auch in Konzernen, zu denen steuerbegünstigte Gesellschaften gehören, bestimmte Funktionen in einzelnen steuerbegünstigten Unternehmen konzentriert, um dann zentral Dienstleistungen an andere steuerbegünstigte Unternehmen des Verbunds zu erbringen.

Bei diesen gesellschaftsrechtlich verbundenen steuerbegünstigten Gesellschaften stellt sich die Frage: Welche Konsequenzen hat es in gemeinnützigkeitsrechtlicher und in ertragsteuerlicher Hinsicht, wenn aus gesellschaftsrechtlicher Veranlassung Leistungen unentgeltlich oder gegen bloßen Kostenersatz erbracht werden?

Was die Gemeinnützigkeit betrifft, hat die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen