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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 03 | Buchhaltung: Archivierung von Rechnungen durch Lieferanten nicht ausreichend

Mit der Aufbewahrung einer Archivierungs-CD, die vom Lieferanten anhand seiner Daten erstellt worden ist, erfüllt der belieferte Kunde nicht seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. So hat das BayLfSt wenig überraschend Anfragen von Apothekern beantwortet. Die Archivierungs-CD gebe nicht die Originale des aufbewahrungspflichtigen Kunden wieder, sondern Unterlagen eines Dritten. Der Besitz der Eingangsrechnung ist zudem Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.

Eine aus Sicht von Steuerfachleuten etwas seltsame Frage hat das Bayerische Landesamt für Steuern beantwortet.

Wie die Behörde jüngst in einer Verfügung berichtet, haben Apotheken angefragt: Können wir auf die Aufbewahrung von Tagesrechnungen und Lieferscheinen verzichten, die uns von einem Lieferanten zugesandt worden sind? Und zwar dann, wenn der Lieferant anhand seiner eigenen Unterlagen Archivierungs-CDs für seine Kunden erstellt.

Wenig überraschend hat das Landesamt geantwortet: Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten sind von Unternehmen selbst zu erfüllen. Sie dürfen nicht auf Dritte übertragen werden. Die Aufbewahrung einer Archivierungs-CD, die anhand der Daten des Lieferanten erstellt worden ist, ge...