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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 25 | Gesamtrechtsnachfolge: Negative Vermietungseinkünfte des Erblassers aus Drittstaaten

Der Gesamtrechtsnachfolger eines Erblassers kann nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf die nach § 2a Abs. 1 Satz 5 EStG gesondert festgestellten verbleibenden negativen Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien in Drittstaaten bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen, wenn er nach dem Tod des Erblassers positive Vermietungseinkünfte aus den Immobilien erzielt.

Bei dem nächsten anhängigen Verfahren geht es um negative Einkünfte eines Erblassers aus der Vermietung und Verpachtung von Gebäuden in der Schweiz, also einem Drittstaat.

Nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf kann der Gesamtrechtsnachfolger eines Erblassers die gesondert festgestellten verbleibenden negativen Einkünfte aus der Vermietung von unbeweglichem Vermögen in Drittstaaten bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen.

Im Streitfall erzielte der Vater des Klägers bis zu seinem Tod im Jahr 2012 Einkünfte aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz. Das Besteuerungsrecht stand nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland zu. In den Jahren bis 2005 hatte der Vater hohe Renovierungsaufwendungen getätigt, die er durch Darlehen fremdf...