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Track 19 | Abgeltungsteuer: Ausländische Kapitaleinkünfte unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt
Das FG Münster hat aktuell entschieden, dass ausländische Kapitaleinkünfte eines nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dies folge daraus, dass für Kapitaleinkünfte wegen des für sie geltenden einheitlichen Abgeltungsteuersatzes von 25 % ein besonderes Besteuerungsregime gelte. Das Finanzamt hat die zugelassene Revision nicht eingelegt, so dass die für betroffene Kapitalanleger günstige Entscheidung rechtskräftig ist.
Ausländische Kapitaleinkünfte eines nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtigen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. – Das hat vor kurzem das Finanzgericht Münster entschieden. Bemerkenswert ist, dass das Finanzamt die vom FG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassene Revision nicht eingelegt hat. Die für betroffene Kapitalanleger günstige Entscheidung ist damit rechtskräftig.
Der Kläger hatte in den Streitjahren seinen Wohnsitz in Österreich und bezog aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung eine Leibrente. Daneben erzielte er österreichische Kapitalerträge, für die in Österreich Kapitalertragsteuer einbehalten worden war. Das Finanzamt behandelte den Kläger antragsgemäß als unbeschränk...