Feststellung der Einkünfte aus dem Betrieb einer
Photovoltaikanlage
Leitsatz
Die Einkünfte einer aus zusammenveranlagten Ehegatten bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) aus dem Betrieb einer
auf dem gemeinsamen Wohnhaus installierten Photovoltaikanlage stellen einen Fall von geringer Bedeutung im Sinne des § 180
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO dar, so dass eine gesonderte und einheitliche Feststellung dieser Einkünfte nicht erforderlich ist.
Dies gilt auch, wenn die GbR zum Zweck des Vorsteuerabzugs aus den Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage nach § 19 Abs.
2 Satz 1 UStG zur Umsatzsteuerpflicht optiert hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 541 Nr. 7 GStB 2017 S. 121 Nr. 4 KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2017 S. 1341 XAAAG-42681
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