Frage der Steuerbefreiung von Bürodienstleistungen gegenüber Bürogemeinschaft v. Berufsbetreuern
Leitsatz
Eine Steuerbefreiung der Bürodienstleistungen der Stpfl. würde nach Auffassung des erkennenden Senats zu einer Wettbewerbsverzerrung
führen, denn die Stpfl. tritt selbst am Markt nicht werbend auf, sondern wird nur für ihre Gesellschafter tätig und greift
daher mit ihrer Tätigkeit nicht in das konkurrierende Marktgeschehen ein. Andere Unternehmer, die am Markt Bürodienstleistungen
anbieten, sind daher faktisch von der Möglichkeit ausgeschlossen, für die Gesellschafter der Stpfl. tätig zu werden. Der erkennende
Senat ist der Auffassung, dass die von der Stpfl. erbrachten Bürodienstleistungen grds. auch von jedem anderen Unternehmen
angeboten und erbracht werden könnten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2017 S. 726 Nr. 13 DB 2017 S. 13 Nr. 12 DStR 2018 S. 10 Nr. 12 DStRE 2018 S. 604 Nr. 10 EFG 2017 S. 703 Nr. 8 QAAAG-42679
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