Steuerliche Behandlung des Erwerbs eigener
Anteile auf der Ebene des ausscheidenden Gesellschafters
Leitsatz
1. Der Erwerb eigener Anteile
ist bei dem ausscheidenden Anteilseigner (weiterhin) ein Veräußerungsgeschäft
gemäß § 17 Abs. 1 EStG, welches nach allgemeinen Grundsätzen der
Besteuerung unterliegt. Die Änderungen durch das BilMoG vom 25.
Mai 2009 (BGBl
I 2009, 1102) beinhalten keine Neuregelungen hinsichtlich der
Gesellschafterebene. Die Besteuerung auf der Gesellschafterebene
ist aufgrund des Trennungsprinzips von der steuerlichen Würdigung
auf der Gesellschaftsebene unabhängig.
2. Nicht zu den Anschaffungskosten
nach § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB gehören thesaurierte Gewinne. Daher
mindert eine von der GmbH zum Erwerb eigener Anteile gebildete Rücklage
nicht den vom Anteilseigner bei der Veräußerung des Anteils an die
GmbH erzielten Veräußerungsgewinn.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 6 Nr. 3 DStZ 2017 S. 395 Nr. 11 EFG 2017 S. 724 Nr. 9 WAAAG-42677
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