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Gesellschaftsrecht | Notarielle Kosten für Anmeldung der Auflösung einer UG (haftungsbeschränkt)
Bei der gleichzeitigen Anmeldung (1) der Auflösung einer UG (haftungsbeschränkt), (2) des Erlöschens der Vertretungsbefugnis des bisherigen Geschäftsführers und (3) dessen Bestellung zum Liquidator handelt es sich um einen einheitlichen Beurkundungsgegenstand (§ 86 Abs. 1 GNotKG), so dass die Zusammenrechnung der Werte für die Erstellung eines entsprechenden notariellen Entwurfs ausscheidet.
Damit ist jetzt für die UG (haftungsbeschränkt) wie auch für die GmbH ( NWB PAAAF-87838) für [i]infoCenter „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ NWB FAAAD-82746 die Praxis die kostenrechtliche Bewertung einer solchen Registeranmeldung zumindest für Geschäftsführer als „geborene“ Liquidatoren geklärt. Ob dies auch für „gekorene“ Liquidatoren gelten muss (in diesem Sinne wohl Schmidt, JurBüro 2015 S. 566), bleibt aber einstweilen ebenso un...