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BFH 19.01.2017 VI R 37/15, NWB 16/2017 S. 1135

Lohnsteuer | Werbungskostenabzug bei Benutzung eines Privatflugzeugs

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Reisekosten sind insbesondere dann als Werbungskosten abziehbar, wenn der Reise ein unmittelbarer beruflicher Anlass (z. B. das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes) zugrunde liegt und die Verfolgung privater Reiseinteressen nicht den Schwerpunkt der Reise bildet (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). (2) Nutzt der Steuerpflichtige ein selbst gesteuertes Privatflugzeug für beruflich veranlasste Reisen, kann es sich bei den Flugkosten um Aufwendungen handeln, die die Lebensführung i. S. der § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG berühren. (3) Ob ein unangemessener beruflicher [i]Weiss, NWB 38/2015 S. 2774Aufwand i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG i. V. mit § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter S...BStBl 2014 II S. 679