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Körperschaftsteuererklärung 2016
Neues aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung
Im Körperschaftsteuerjahr 2016 haben Gesetzgeber, Rechtsprechung und Verwaltung bestehende Regelungen weiterentwickelt, aber keine grundlegenden Änderungen auf den Weg gebracht. Der nachfolgende Beitrag informiert über die wichtigsten Gesetzesänderungen, Urteile und Verwaltungsanweisungen, die bei der Erstellung der Körperschaftsteuererklärung 2016 zu beachten sind.
Die Erklärungsvordrucke für die Körperschaftsteuer 2016 finden Sie in der NWB Datenbank unter der NWB DokID NWB UAAAG-39105.
I. Allgemeines zum Veranlagungsverfahren
1. Einreichungsfristen und Fristverlängerungsmöglichkeiten
[i]Reguläre AbgabefristDie Regelungen zur Abgabe von Steuererklärungen und zur Verlängerung der Abgabefristen in § 149 AO sind im Jahr 2016 durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom (BGBl 2016 I S. 1679) neu gefasst worden. Dabei wurden u. a. die Abgabefristen zur Einreichung von Steuererklärungen bundeseinheitlich um zwei Monate verlängert bzw. für von Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften vertretene Steuerpflichtige gesetzlich auf den letzten Tag des Monats Februar/den 31.7. des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahrs festgelegt....BStBl 2017 I S. 46