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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 R 705/16

Leitsatz

Leitsatz:

Zum Rechtsschutz des Versicherten, wenn der Rentenversicherungsträger einen durch Vormerkungsbescheid bestandskräftig vorgemerkten Tatbestand (hier: Unterhaltsgeld-Bezug) in einem Versicherungsverlauf eines späteren Vormerkungsbescheides begrifflich durch einen anderen Tatbestand (hier: Arbeitslosigkeit) ersetzt.

Fundstelle(n):
GAAAG-42370

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