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Steuerrecht | BFH will Verluste nach § 17 EStG überprüfen
Der BFH hat das BMF zum Beitritt in einem Revisionsverfahren zu § 17 EStG aufgefordert und will seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Verlusten beim Verkauf wesentlicher GmbH-Beteiligungen bzw. bei Auflösung einer GmbH überprüfen.
[i]Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStGIm Streitfall geht es um einen GmbH-Gesellschafter, dessen Beteiligung zum Privatvermögen gehörte und der wesentlich beteiligt war. Die GmbH meldete im Jahr 2011 Insolvenz an. Der Kläger wurde aus einer im Jahr 2006 übernommenen Bürgschaft in Anspruch genommen und machte diese Aufwendungen sowie seine GmbH-Einlage als Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG geltend. Das FA erkannte die Bürgschaftszahlungen nicht an.
[i]Auswirkung des MoMiG auf § 17 EStG?Der BFH will nun überprüfen, ob sich die Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG im Jahr 2009 auf die Verlustberücksichtigung nach § 17 EStG a...