Frage der Verrechnungsmöglichkeit von Vorsteuererstattungsanspruch und Umsatzsteuerschuld im Rahmen eines Insolvenzverfahrens
Leitsatz
1. Nach ständiger Rechtsprechung - der sich der erkennende Senat anschließt - besteht ein Unternehmen - bedingt durch die
Erfordernisse des Insolvenzrechts - nach Verfahrenseröffnung aus mehreren Unternehmensteilen (vorinsolvenzrechtlicher Unternehmensteil,
Insolvenzmasse und insolvenzfreies Vermögen), zwischen denen einzelne umsatzsteuerrechtliche Berechtigungen und Verpflichtungen
nicht miteinander verrechnet werden können.
2. Es verstößt nicht gegen § 16 Abs. 2 S. 1 UStG, wenn ein Unternehmen bedingt durch die Erfordernisse des Insolvenzrechts
in mehrere Unternehmensteile aufgeteilt wird und ein Teil der Steuerschulden gegen den Insolvenzverwalter festgesetzt wird
und ein Teil der Steuerschulden als Insolvenzforderung angemeldet wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2017 S. 13 Nr. 12 DStR 2018 S. 10 Nr. 15 DStRE 2018 S. 668 Nr. 11 UStB 2017 S. 199 Nr. 7 ZIP 2017 S. 831 Nr. 17 AAAAG-42239
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