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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 729/15

Gesetze: UmwStG § 20 Abs. 1, UmwStG § 20 Abs. 2, UmwStG § 20 Abs. 3, UmwStG § 20 Abs. 4, EStG § 16 Abs. 2

Einbringung des Besitzunternehmens in die Betriebskapitalgesellschaft unter Zurückbehaltung der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft

Leitsatz

Bei Einbringung des Besitzunternehmens in die Betriebskapitalgesellschaft zum gemeinen Wert unter Zurückbehaltung der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft werden im Rahmen eines fiktiven Veräußerungsvorgangs die stillen Reserven - auch der zurückbehaltenen Anteile - aufgedeckt.

Die zurückbehaltenen Anteile sind für die Ermittlung des Veräußerungspreises so zu behandeln als wären sie - zum gemeinen Wert - eingebracht worden.

Fundstelle(n):
WAAAG-42236

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