Steuerermäßigung nach § 35a EStG: Kosten
eines Hufschmieds keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Leitsatz
Der
Hufschmied erbringt keine haushaltsnahen Dienstleistungen, da seine
Leistungen - Ausschneiden und Beschlagen der Hufe - nicht hauswirtschaftliche
Verrichtungen sind, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten
Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden.
Die
Leistungen des Hufschmieds - Ausschneiden und Beschlagen der Hufe
- sind keine Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs-
und Modernisierungsmaßnahmen, da keine handwerklichen Tätigkeiten
für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung vorliegen; der Grundstücksbezug
der Tätigkeit fehlt.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 51/2017 S. 2 MAAAG-42235
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