Vergünstigte Darlehensgewährung an Schwesterpersonengesellschaft als gemeinnützigkeitsschädliche vGA
Leitsatz
1. Gemeinnützigkeitsschädliche Gewinnanteile im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO sind nicht nur offen ausgeschüttete
Gewinne. Vielmehr verstoßen auch verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) gegen § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO.
2. Eine gemeinnützigkeitsschädliche vGA liegt vor, wenn die Körperschaft einer Personengesellschaft, an der ihre Anteilseigner
ebenfalls beteiligt sind, ein Darlehen zu günstigeren als den von ihr am Markt erzielbaren Konditionen gewährt.
3. Gemeinnützigkeitsschädlich ist auch die Vergabe nahezu sämtlicher Mittel der Körperschaft als zehnjähriges, ungesichertes
Darlehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 9 Nr. 7 DStRE 2018 S. 497 Nr. 8 DStZ 2017 S. 396 Nr. 11 DStZ 2017 S. 430 Nr. 12 EFG 2017 S. 753 Nr. 9 PAAAG-42221
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