Versteuerung eines Zinsanteils aus geleisteten Kaufpreisraten –
Teilentgeltliche Grundstücksveräußerung unter Angehörigen
– Abgrenzung zur Abfindung auf erbrechtlicher Grundlage
Leitsatz
Wird ein im Privatvermögen gehaltenes Grundstück gegen langfristig gestundete Kaufpreisraten an einen erbberechtigten Angehörigen
veräußert, ist der in den geleisteten Kaufpreisraten rechnerisch enthaltene Zinsanteil auch dann als Kapitalertrag zu versteuern,
wenn der vereinbarte Kaufpreis unter dem Verkehrswert liegt (Abgrenzung zum BFHE 229,104,
BStBl 2010 II S. 818; entgegen , EFG 2015, 127).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2017 S. 726 Nr. 13 DStR 2018 S. 6 Nr. 19 DStRE 2018 S. 718 Nr. 12 EFG 2017 S. 652 Nr. 8 ErbStB 2017 S. 197 Nr. 7 KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 4 KÖSDI 2017 S. 20312 Nr. 6 YAAAG-42218
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