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Wertaufholungsverpflichtung nach Einbringung von Betriebsvermögen
Eine gewinnerhöhende Wertaufholung ist auch dann vorzunehmen, wenn nach einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung von GmbH-Anteilen diese später wieder werthaltig werden, weil der GmbH durch einen begünstigten Einbringungsvorgang (§ 20 UmwStG 1995) neues Betriebsvermögen zugeführt wird (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3, Nr. 1 Satz 4 EStG; § 20, § 21 UmwStG 1995).
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind in der Steuerbilanz gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG ebenso wie in der Handelsbilanz gem. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB grundsätzlich mit ihren historischen Anschaffungskosten anzusetzen. Ist allerdings der Teilwert einer Beteiligung aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung niedriger als deren Anschaffungskosten, so kann statt der Anschaffungskosten der niedrigere Teilwert angesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Wirtschaftsgüter, die bereits am Schlu...