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Zurechnung von Wirtschaftsgütern bei sale-and-lease-back
Bei sog. sale-and-lease-back-Verträgen ist der Leasingnehmer der wirtschaftliche Eigentümer der Wirtschaftsgüter. Nur er darf daher AfA gem. § 7 EStG vornehmen. Dies hat das FG Köln mit drei gleich lautenden Urteilen vom selben Tag entschieden ( NWB OAAAF-89240, 15 K 445/12 NWB YAAAF-89241, 15 K 446/12 NWB IAAAF-89242; BFH-Az.: IV R 55/16, IV R 56/16).
Sachverhalt: Die Beteiligten stritten in allen drei Fällen über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen. Zwischen ihnen ist im Kern streitig, ob Wirtschaftsgüter im Rahmen eines „sale-and-lease-back“-Vertrags dem Leasinggeber zuzurechnen sind und dieser insbesondere AfA gem. § 7 EStG vornehmen kann. Das FA lehnte dies mit der Begründung ab, die Leasinggüter seien hier abweichend ...