Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | NATO-Truppenstatut und unbeschränkte Steuerpflicht einer technischen Fachkraft
Nach dem kann ein US-Staatsangehöriger, für den das NATO-Truppenstatut gilt, im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sein.
Der Kläger, ein US-Staatsangehöriger, war nach seiner Tätigkeit als Berufssoldat in der US-Armee für eine US-amerikanische Computerfirma bis Frühjahr 2006 in Deutschland, dann in den USA und seit 2007 wieder in Deutschland tätig. Er hatte 2003 eine Deutsche geheiratet. Er erwarb mit dieser im Streitjahr 2008 im Inland eine Eigentumswohnung. Diese bewohnten sie gemeinsam bis zu seiner Versetzung 2010 nach Arabien an einen US-amerikanischen Stützpunkt. Seine verbeamtete Ehefrau folgte ihm nach ihrer Beurlaubung. Die Eigentumswohnung vermieteten sie. 2012 wurde der Kläger in die USA versetzt. Dorthin folgte die Ehefrau...