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BFH 08.11.2016 I R 35/15, NWB 15/2017 S. 1066

Bilanzierung | Rückstellung für Nachsorgeverpflichtung des Betreibers einer Abfalldeponie

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Das Passivierungsverbot des § 5 Abs. 4b Satz 1 EStG erfasst auch in künftigen Wirtschaftsjahren als Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zu aktivierende Aufwendungen, die zu keinem Ertrag mehr führen können. (2) Ob bezogen auf die Abzinsung von Rückstellungen für Nachsorgeverpflichtungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e Satz 2 EStG separate Abzinsungszeiträume für die sog. Stilllegungs- und die Nachsorgephase zu bilden sind, ist anhand der vom Finanzgericht festzustellenden Rechtsgrundlagen der jeweiligen Nachsorgeverpflichtung zu beurteilen.

Anmerkung:

Der BFH hat sich mit zwei Grundsatzfragen zur Bemessung der Rückstellung für Nachsorgeverpflichtungen bei einem Abfallentsorgungsunternehmen für drei Deponien auseinandergesetzt: (a) Das Rückstellungsverbot nach...