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Einkommensteuer | Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung – Berechnung der Opfergrenze
Hat der Steuerpflichtige nur einen Teil des Jahres Anspruch auf Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG, Kindergeld oder eine andere Leistung für Kinder (§ 65 EStG), ist dies nach dem bei der Berechnung der Opfergrenze durch eine monatsbezogene Kürzung der anzusetzenden kinderbezogenen 5 % Pauschale zu berücksichtigen.
Mit dem Urteil werden die zur Opfergrenze ergangenen norminterpretierenden Verwaltungsregelungen zum Begriff der,,Zwangsläufigkeit“ außergewöhnlicher Belastungen (zuletzt BStBl 2010 I S. 582) mit dem die §§ 33a, 33b EStG beherrschenden Monatsprinzip in Einklang gebracht. Der Fall zeigt aber auch, wie problematisch solche Verwaltungsanordnungen sind, die den Abzug gesetzlich geregelter Freibeträge beschränken und damit das steuerrechtliche [i]Berechnungsprogramm „Unterhaltsleistungen gem. § 33a EStG“ NWB WAAAE-26953 Legalitätspr...