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Zuzahlungen des Arbeitnehmers zur Firmenwagennutzung
Übernahme einzelner individueller Kosten mindert den geldwerten Vorteil
Die Gestellung eines Firmenwagens zur ebenfalls außerdienstlichen Nutzung darf wohl recht fraglos als eine der am Markt beliebtesten Sachzuwendungen bezeichnet werden. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen betriebswirtschaftlichen Kalkül beteiligen indes nicht wenige Arbeitgeber ihre Mitarbeiter durch Zuzahlungen an den teils hohen Kosten. Bei pauschaler Wertbemessung wurden dabei bisher nur in recht eingeschränktem Rahmen Nutzungsentgelte zum Abzug anerkannt. Jetzt modifizierte der BFH seine Rechtsprechung zu diesem Bereich und lässt in der Folge zudem die Anrechnung übernommener individueller Kostenbestandteile zu. Allerdings kann der Vorteil vom Steuerpflichtigen auf diesem Weg maximal bis auf 0 € reduziert werden.
Übernahme sämtlicher Kraftstoffkosten des Fahrzeugs
Im Fall VI R 2/15 hatten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten des Dienstwagens dergestalt geteilt, dass der Mitarbeiter sämtliche Kraftstoffkosten (im Streitjahr 2012 insgesamt 5.599 €) übernahm – auch jene für berufliche Fahrten. Die übrigen Pkw-Aufwendungen trug der Arbeitgeber. Im Rahmen des Lohnsteuerabzugs wurde der geldwerte Vorteil aus der Kfz-Überlassung nach der 1 %-Regel...