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Anrechnung von GewSt auf die ESt – Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften
[i]Eggert, Steuerliche Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften, BBK 19/2016 S. 952 NWB SAAAF-82954Die tarifliche Einkommensteuer (ESt) ermäßigt sich nach § 35 Abs. 1 Sätze 1 und 5 EStG, soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt, um das 3,8fache des Gewerbesteuermessbetrags, höchstens aber um die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer. Der Anteil eines Mitunternehmers am GewSt-Messbetrag (und an der GewSt) richtet sich nach seinem Anteil am Gewinn der Mitunternehmerschaft, wie er sich aus dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel ergibt. Vorabgewinnanteile sind ausdrücklich nicht zu berücksichtigen. Der Begriff „allgemeiner Gewinnverteilungsschlüssel“ meint die handelsrechtliche Gewinnverteilung, in der Regel die des Gesellschaftsvertrags.
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[i]Ermittlung nach allgemeinem Gewinnverteilungsschlüssel ohne VorabgewinnanteileSeit Mitte 2010 ist nicht mehr zulässig die in früheren VZ mögliche Berücksichtigung von gewinnabhängigen Vorabgewinnanteilen und Sondervergütungen bei der Ermittlung des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels. Darüber hinaus bestehen weitere Ausnahmen.
[i]Ebber, Gewerbesteueranrechnung, infoCenter NWB AAAAA-41703Die ausschließliche Bezugnahme auf den allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel macht die Rechtsform der Personengesellschaft insbesondere bei hohen Tätigkeitsvergüt...