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FG Düsseldorf 24.01.2017 10 K 1932/16 E, BBK 7/2017 S. 316

Lohn und Gehalt | Dienstwagen bei Erkrankung des Arbeitnehmers

Ein geldwerter Vorteil wegen der Privatnutzung eines Dienstwagens ist nicht zu versteuern, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung an der Nutzung des Dienstwagens verhindert ist. [i]Kein geldwerter Vorteil in Monaten der Erkrankung Soweit die Krankheit die Privatnutzung des Dienstwagens aber nur für einen Teil des Monats verhindert, bleibt es beim Ansatz von 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil für diesen Monat.

[i]Geldwerter Vorteil bei teilweiser Erkrankung Im Streitfall erlitt ein Arbeitnehmer, dem ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen worden war, am einen Hirnschlag und durfte danach nicht mehr Auto fahren. Erst am wurde ihm das Autofahren wieder gestattet. Ausgeschlossen war damit der Ansatz eines geldwerten Vorteils für den Zeitraum von März bis Juni, d. h. für vier Monate. Im Februar und Juli hingegen war i...