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BFH 09.11.2016 I R 43/15, BBK 7/2017 S. 312

Bilanzierung | Zu Rückstellungen für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen – Flugzeugwartung

Eine Fluggesellschaft darf eine Rückstellung für die künftige Wartung am Bilanzstichtag nicht bilden, wenn die erforderliche Betriebszeit für das Flugzeug am 31.12. noch nicht erreicht ist.

[i]Zivilrechtliche Verpflichtung zur Leistung eines Wartungsbeitrags Allerdings darf eine Wartungsrückstellung aufgrund einer zivilrechtlichen Verpflichtung gebildet werden, wenn die Fluggesellschaft das Flugzeug geleast hat und zu einem monatlichen Wartungsbeitrag verpflichtet ist, der im Fall der Vertragskündigung nicht erstattet wird und für den sie eine Bankbürgschaft stellen darf und auch tatsächlich stellt. Es besteht dann nämlich eine zivilrechtliche Verpflichtung zur laufenden Wartung, so dass am 31.12. ein Wartungsaufwand in der Vergangenheit wirtschaftlich verursacht ist.

[i]Wirtschaftliche Verursachung vor dem Bilanzstichtag Unbeachtlich ist, dass am 31.12. die öffentlich-rechtliche Betrieb...