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FG München Urteil v. - 7 K 337/15

Gesetze: HGB § 92 Abs. 4, HGB § 87a Abs. 1, HGB § 266 Abs. 3

Steuerliche Behandlung stornobehafteter Provisionen

Leitsatz

Bei den Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Stornoreserve handelt es sich nicht um eine Regelung, dass der Provisionsanspruch nur ratierlich entstehen soll, mit der Folge, dass er deswegen auch nur ratierlich aktiviert werden muss. Der Wortlaut der im Streitfall getroffenen Bestimmungen spricht eindeutig gegen die vom Kläger vorgenommene Auslegung, da weder die Zahlung von Vorschüssen noch von Anzahlungen vereinbart wurde. Vielmehr wurde in Höhe der Stornoreserve lediglich die Fälligkeit der darauf entfallenden Provisionsansprüche hinausgeschoben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAG-41668

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