1. Auch wenn mit Beginn der Überlassung des Firmenwagens das monatliche Bruttogrundgehalt der Klägerin in Höhe des Mitarbeiteranteils
herabgesetzt wurde, führt der Gehaltsverzicht nicht dazu, dass sie die Kosten der PKW-Nutzung getragen hat.
2. Die Klägerin kann sich daher auch nicht auf die Vorgaben des berufen. Dieses betrifft ausschließlich
die lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitnehmeraufwendungen bzw. Zuzahlungen bei Firmenwagengestellungen, nicht jedoch die
lohnsteuerliche Behandlung im Falle einer Gehaltsumwandlung (vgl. Plenker, DB 2013 S. 906, 907).
Tatbestand
Fundstelle(n): RAAAG-41633
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.