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FG München Urteil v. - 7 K 2435/15

Gesetze: EStG § 63 Abs. 1 S. 3

Kindergeld, einjähriger Auslandsaufenthalt während der Elternzeit

Leitsatz

1. Durch die befristete Untervermietung der möblierten Räume für den Zeitraum vom bis zum hat der Kläger den Wohnsitz im Inland nicht aufgegeben. Vielmehr erfolgte lediglich eine vorübergehende räumliche Trennung vom Wohnort während des einjährigen Aufenthaltes in den USA.

2. Aus den vorgelegten Bescheinigungen der Arbeitgeber des Klägers und seiner Ehefrau geht klar hervor, dass die Arbeitsverhältnisse nach Ablauf der Elternzeit weitergeführt werden. Diese von vornherein befristete Abwesenheit während des dritten Jahres der Elternzeit für die Tochter steht der Beibehaltung des Wohnsitzes nicht entgegen, auch wenn innerhalb dieser zwölf Monate eines besuchsweise Rückkehr zum Wohnsitz etwa zu Ferienzwecken wegen der großen Entfernung oder aus Kostengründen nicht beabsichtigt und tatsächlich nicht erfolgt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAG-41631

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