Sonderbetriebsausgaben eines Gesellschafters bei vorweggenommener Erbfolge
Leitsatz
1. Die geltend gemachten Sonderbetriebsausgaben im Zusammenhang mit der Übertragung des Gesellschaftsanteils an der Klägerin
sowie an der GmbH im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge können nicht gewinnmindernd berücksichtigt werden.
2. Aus der steuerlichen Wertung als unentgeltlicher Erwerb folgt die ertragsteuerliche Unbeachtlichkeit der Erwerbsnebenkosten.
Erwerbsnebenkosten zählen gem. § 255 Abs. 1 S. 2 HGB zu den Anschaffungskosten und sind als solche zu aktivieren. Im Falle
einer vorweggenommenen Erbfolge mangelt es bereits an einem die Bilanzierung ermöglichenden entgeltlichen Erwerbsvorgang.
Tatbestand
Fundstelle(n): ErbStB 2017 S. 169 Nr. 6 QAAAG-41629
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