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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 R 3108/14

Leitsatz

Leitsatz:

Trotz offener Klagefrist liegt in einem Begehren auf alleinige Überprüfung eines Verwaltungsakts durch die Verwaltung ein Antrag nach § 44 SGB X als eine neben der Anfechtung im Verwaltungsverfahrensrecht vorgesehene Korrekturmöglichkeit.

Fundstelle(n):
HAAAG-41350

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