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NWB BB 4/2017 S. 99

Steuererklärungen: Neue Abgabefristen ab 2018

Einkommen- und Körperschaft-Steuererklärungen für 2016 müssen wie bisher bis Ende Mai 2017 abgegeben werden. Für Erklärungen, die von einem Steuerberater erstellt werden, gilt eine Fristverlängerung bis Ende 2017. Erst für die Erklärungen ab 2017 gilt die verlängerte Frist bis Juli des Folgejahres bzw. bis Februar des danach folgenden Jahres bei Einschaltung eines Steuerberaters. Darauf weisen mehrere Finanzbehörden in Pressemitteilungen hin.