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Lohnsteuer | Geldwerter Vorteil aus der Überlassung eines Firmenwagens in Zeiten der Fahruntüchtigkeit
Das entschieden, dass bei einem Steuerpflichtigen, der nach den mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarungen aufgrund einer die Fahrtüchtigkeit einschränkenden Erkrankung zur privaten Nutzung eines ihm überlassenen Firmenwagens zeitweise nicht befugt ist, der geldwerte Vorteil aus der Pkw-Überlassung in diesem Zeitraum nicht als Arbeitslohn zu erfassen ist (Abgrenzung zum NWB IAAAE-41240).
Der Kläger hatte am einen Hirnschlag erlitten, woraufhin ihm der behandelnde Arzt ein Fahrverbot erteilt hatte. Dieses wurde erst am wieder aufgehoben. S. 915Das Finanzamt wollte trotzdem für jeden dieser Monate den Firmenwagen des Angestellten nach der 1 %-Re...