Arbeitshilfe - Stand: 20.03.2019

Zum Besteuerungsrecht für eine Tätigkeit auf französischem Territorium eines Schweizer Flughafens

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1. Bestimmt sich das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der im Inland ansässige Kläger aus einer Tätigkeit auf französischem Territorium eines Schweizer Flughafens erzielt, nach Art. 13 Abs. 1 Satz 1 DBA-Frankreich 1959/1969/2001 anstelle der Grenzgängerregelung nach Art. 15a DBA-Schweiz 1971/1992?

2. Hat die Bundesrepublik Deutschland das Besteuerungsrecht nach § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG i.d.F. des StÄndG 2003, wenn die Einkünfte im Tätigkeitsstaat nicht besteuert wurden, weil sie dort (pflichtwidrig) nicht erklärt worden sind?

3. Ist die Anwendung des § 34c Abs. 3 i.V.m. Abs. 6 Satz 6 EStG ausgeschlossen, wenn die Besteuerung im ausländischen Staat aufgrund Vortäuschung eines Wohnsitzes erfolgt ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
IAAAG-40933