Auch ohne weitere Feststellung besonderer privater Motive kann auf das Fehlen von Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden?
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Kann aus dem Fehlen jeglicher Reaktionen auf bereits eingetretene hohe Verluste und der Fortführung des verlustbringenden Geschäftskonzepts über einen erheblichen Zeitraum hinweg mit Blick auf das darin liegende fehlende marktgerechte Verhalten auch ohne Feststellung besonderer privater Motive auf das Fehlen von Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden (hier: Verluste aus dem Yachtbereich)?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
JAAAG-40924