Anwendungsbereich und Bedeutung der sog. 3.000 qm Grenze
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Führt die Aufteilung der Grundstücke eines landwirtschaftlichen Betriebs unter den Miterben des Inhabers zur Entstehung von Teilbetrieben, wenn die Miterben Flächen von jeweils mehr als 3.000 qm erhalten, oder kommt es infolge der Zerschlagung des Betriebs zur Betriebsaufgabe? - Wird der Betrieb zwangsweise aufgegeben, wenn sämtliche Betriebsgrundstücke gegen Zuteilung von Bauplätzen mit einer Gesamtfläche von weniger als 3.000 qm in ein Baulandumlegungsverfahren eingebracht werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
HAAAG-40903