Arbeitshilfe - Stand: 20.10.2017

Abgrenzung zwischen gewerblichem Pferdehandel und land- und forstwirtschaftlicher Tierhaltung

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Unterhält eine GbR, die zwei Hektar zugepachtetes Weideland bewirtschaftet und von ihren Gesellschaftern je zwei hochwertige Reitpferde entgeltlich bzw. durch Einbringung erworben hat, die im Reitstall eines ihrer Gesellschafter untergebracht sind und von einem weiteren Gesellschafter zu Dressurpferden ausgebildet werden, um sie dann mit Gewinn weiterzuveräußern, einen einheitlichen, der Durchschnittssatzgewinnermittlung unterliegenden Landwirtschaftsbetrieb, oder liegen mit der Bodenbewirtschaftung einerseits und dem (gewerblichen) Pferdehandel andererseits selbständige Betriebe vor?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
TAAAG-40883