Keine analoge Anwendung des § 32a Abs. 2 KStG?
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Rechtfertigt die Änderung eines Einkommensteuerbescheides des Gesellschafters nur wegen der Erfassung von Schwarzeinnahmen und nicht hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Einlage die Änderung des Körperschaftsteuerbescheides nach § 32a Abs. 2 KStG?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
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praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
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Fundstelle(n):
ZAAAG-40868