Voraussetzungen für die abweichende Steuerfestsetzung gemäß § 163 AO und nach dem Sanierungserlass – zeitliche Streckung des Verlustausgleichs (§§ 10d EStG, 10a GewStG) kann zu sachlicher Unbilligkeit führen
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Können die Fragen, ob sich Regelungen zur Verluststreckung/Mindestbesteuerung generell oder möglicherweise in den Fällen der Definitivbesteuerung als verfassungswidrig erweisen, nur im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens (im Wege der verfassungsrechtlichen Anfechtung) und nicht im Billigkeitswege geregelt werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
PAAAG-40867