Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 17 | Verbraucherstreitigkeiten: Steuerberater müssen besondere Hinweispflichten beachten

Unternehmer – und damit auch Steuerberater – müssen seit dem Verbraucher ausdrücklich informieren, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Um Abmahnungen zu vermeiden, empfiehlt sich ein entsprechender Hinweis an Verbraucher. Die Hinweispflicht besteht allerdings nur für Kanzleien, die am 31.12. des Vorjahres mehr als 10 Beschäftigte hatten oder mit Verbrauchern in Streit geraten sind.

In eigener Sache ist für Steuerberater eine Neuerung wichtig, die sich ergibt aus dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen . Bevor wir zu unserer Rubrik „Anhängige Verfahren” kommen, möchten wir Sie auf eine neue Hinweispflicht aufmerksam machen.

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – abgekürzt VSBG – eröffnet Unternehmern und Verbrauchern seit dem vergangenen Jahr die Möglichkeit, ihre Streitigkeiten außergerichtlich vor einer Verbraucherschlichtungsstelle beizulegen. Unternehmer – und damit auch Steuerberater – müssen besondere Hinweispflichten beachten. Verbraucher sind seit dem ausdrücklich darüber zu informieren, ob ein Unternehmer bereit oder verpflichtet ist, an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtu...