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Track 11-14 | Abgeltungsteuer: Verschärfung bei Option zum Teileinkünfteverfahren
Die Voraussetzungen für eine Option zum Teileinkünfteverfahren bei einer unternehmerischen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sind verschärft worden. Ab 2017 ist Voraussetzung für eine Ausnahme von der Anwendung des Abgeltungsteuersatzes, dass der Steuerpflichtige zu mindestens 1 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist und durch eine berufliche Tätigkeit für diese maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf deren wirtschaftliche Tätigkeit nehmen kann.
Track 11 | Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I
Durch das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I sind die Voraussetzungen verschärft worden, unter denen bei Beteiligungserträgen als Alternative zur Abgeltungsteuer eine Option zum Teileinkünfteverfahren erfolgen kann. Wir bringen Sie jetzt auf den neuesten Stand, was diese Neuerungen angeht, die seit 2017 zu beachten sind.
Eigentlich heißt ja das Gesetz, das Ende 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen. Für den allgemeinen Sprachgebrauch ist solch ein Name aber viel zu lang. Schnell war nur noch vom BEPS-Umsetzungsgesetz I die Rede. Oder – noch kürzer – vom BEPS-Ges...