Wirkungslosigkeit dieser EntscheidungPatentnichtigkeitsklageverfahren – „Abdeckung für eine Kühlhandelswarenlagereinheit (europäisches Patent)“ – Erweiterung des Klageangriffs stellt Klageänderung dar – Zurückweisung der Klageänderung wegen Verspätung – zur Amtsermittlungspflicht
Leitsatz
Abdeckung
1) Die Geltendmachung eines weiteren Nichtigkeitsgrundes im Verfahren vor dem Bundespatentgericht stellt als Erweiterung des Angriffs hinsichtlich des Klagegrundes eine Klageänderung nach § 263 ZPO dar, unabhängig davon, ob sie einen bereits angegriffenen Patentanspruch betrifft oder nicht.
2) Auch wenn im Nichtigkeitsverfahren für den Senat keine Verpflichtung besteht, im Rahmen der Prüfung des geltend gemachten Nichtigkeitsgrundes fehlender Patentfähigkeit von sich aus zu ermitteln, worin die im genannten StdT relevanten Beiträge einzelner Druckschriften für die Beurteilung erfinderischer Tätigkeit liegen könnten ( = GRUR 2013, 1272, Tz. 36 – Tretkurbeleinheit), so ist der Senat andererseits auch nicht gehindert, die vom Kläger nur insoweit herangezogenen und gewürdigten Druckschriften auch in Bezug auf weitere Aspekte dieses Nichtigkeitsgrundes, wie fehlende Neuheit, zu bewerten.
Tatbestand
Fundstelle(n): KAAAG-40753
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