BFH - X R 30/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 10 Abs 1 S 1 Nr 2a, EStG § 10 Abs 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14 Abs 1, GG Art 20
Rechtsfrage
Gebieten das verfassungsrechtlich als Grundprinzip anerkannte subjektive Nettoprinzip oder das objektive Nettoprinzip über das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip der Folgerichtigkeit einen unbeschränkten Abzug der Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit als unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben oder als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit?
Gebietet das verfassungsrechtliche Prinzip der Folgerichtigkeit eine Berücksichtigung der Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts?
Verstößt die allenfalls beschränkte Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit gegen das verfassungsrechtliche Verbot der doppelten Besteuerung von Einkünften?
Arbeitslosenversicherung; Höchstbetrag; Negativer Progressionsvorbehalt; Verfassung; Vorsorgeaufwendungen
Fundstelle(n):
EAAAG-40593